Weiterbildungspflichten für Berufskraftfahrer

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27. April 2012 | Ass. jur. Wolfgang Gratz, Geschäftsführer GFU Verkehrsmesstechnik Unfallanalytik Akademie für Bildung und Beratung GmbH | Keine Kommentare

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Gewerblichen Fahrern drohen bei Nichtbeachtung empfindliche Bußgelder

 Die ständige Weiterbildung von Mitarbeitern, die gewerbliche Fahrten durchführen, ist nicht nur eine betriebliche Notwendigkeit, sondern auch eine echte Pflicht. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2003/59/EG,  die in Deutschland durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) in nationales Recht umgesetzt wurde.

Das Gesetz verpflichtet u.a. alle Kraftfahrer, die gewerblich Fahrzeuge führen, für die eine  Fahrerlaubnis der  Klassen  C1/C1E, C/CE (LKW) bzw. D1/D1E, D/DE (Bus) erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis vor dem  10.09. 2009 bzw. 10.09.2008 erworben haben, zu regelmäßigen  Weiterbildungen. Der Nachweis, dass die Weiterbildung  wahrgenommen wurde, erfolgt durch die Eintragung der Kennzahl „95“ im Führerschein (siehe Fotoabbildung). Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre erfolgen, umfasst insgesamt 35 Zeitstunden und  wird meist in 5 Modulen zu 7  Zeitstunden  angeboten. Die erste Weiterbildung muss bis zum 09.09.2014  (LKW) bzw. 09.09.2013 (Bus) abgeschlossen sein.

Bei Verstößen gegen die Weiterbildungspflicht bzw. wenn von einem Fahrer gewerbliche Fahrten ohne entsprechende Weiterbildung durchgeführt oder vom Unternehmer angeordnet werden, sieht § 9 BKrFQG Geldbußen bis zu 20.000 Euro (Unternehmer) bzw. 5.000 Euro (Mitarbeiter/Fahrer) vor. Nach  dem  Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum BKrFQG muss der Unternehmer je Arbeitsschicht bei Fahrlässigkeit mit Bußgeldern in Höhe 200 Euro bei Fahrlässigkeit und 400 Euro bei Vorsatz rechnen, beim Mitarbeiter gelten Beträge in Höhe von 50 bzw. 100 Euro je Arbeitsschicht.

Dies alles – und das ist bei vielen Fahrern und in vielen Unternehmen unbekannt – gilt auch, wenn Fahrer mit dem „alten“ Führerschein der Klasse 3 Klein-LKW bis 7,5t gewerblich fahren. Die Weiterbildungspflicht  gilt nämlich für alle gewerblichen Fahrer, die Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zulässigem Gesamtgewicht führen.

Die Weiterbildungsmaßnahmen werden für Unternehmen, die mindestens ein mautpflichtiges Fahrzeug in ihrem Fuhrpark aufweisen, vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit bis zu 70% der Kosten gefördert.

Diesen Artikel finden Sie auch im aktuellen GewerbeReport 1/2012, S. 21.

Fahrschul-Intensivkurs für Gehörlose und Hörbehinderte

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27. Februar 2012 | Alexander Gratz, Leiter IT-Services | Keine Kommentare

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Die GFU Fahrlehrerausbildungsstätte und Fahrschulen GmbH bietet in den Osterferien vom 02.04.12 bis 12.04.2012 erstmals einen Intensivkurs für gehörlose und hörbehinderte Menschen an. Dabei findet der theoretische Unterricht wie gewohnt an sieben Tagen von 08:00 bis 11:30 statt. An diesem nehmen sowohl Hörende als auch Hörbehinderte teil. Während des Unterrichts wird außerdem ein Gebärdensprachdolmetscher anwesend sein. Praktische Fahrstunden werden direkt mit dem Fahrlehrer vereinbart.

Nach dem theoretischen Unterricht findet die theoretische Prüfung statt. Danach konzentriert sich der Fahrschüler auf die restliche praktische Fahrausbildung, die mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen wird. In diesem Intensivkurs entstehen den hörbehinderten Teilnehmern für die Zusatzleistung Gebärdensprachdolmetscher keine Zusatzkosten.

Weitere Informationen auf unserer Homepage:

Motorrad fahren lernen bei der GFU

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14. Februar 2012 | Ass. jur. Wolfgang Gratz, Geschäftsführer GFU Verkehrsmesstechnik Unfallanalytik Akademie für Bildung und Beratung GmbH | Keine Kommentare

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Motorrad fahren – ein beliebtes Freizeitvergnügen in allen Altersgruppen

Die GFU Fahrschule in Schwalbach-Hülzweiler mit Zweigstellen in Saarlouis und Sulzbach bietet eine moderne und fortschrittliche Ausbildung, bei der insbesondere auf Aspekte der Verkehrssicherheit und eine defensive Fahrweise größter Wert gelegt wird. Für die praktische Fahrausbildung stehen moderne Fahrzeuge für alle Zweiradfahrerlaubnisklassen zur Verfügung.

Das Fahrlehrerteam rund um den Fahrschulleiter Tino Maiwald kann auf langjährige Erfahrung zurückblicken und gewährleistet eine zügige und kompetente Ausbildung, bei der auch im Betriebsgelände, in dem die GFU ansässig ist, Fahrübungen durchgeführt werden können.

Sie wollen im Sommer schon Motorrad fahren?

Dann informieren Sie sich jetzt über die verschiedenen Zweiradfahrerlaubnisklassen (M / A1 / A beschränkt / A unbeschränkt) auf unserer Homepage.

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Hans-Joachim Morsch jetzt öffentlich bestellt und vereidigt

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19. Januar 2012 | Ass. jur. Wolfgang Gratz, Geschäftsführer GFU Verkehrsmesstechnik Unfallanalytik Akademie für Bildung und Beratung GmbH | Keine Kommentare

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Mitarbeiter und Geschäftsführung der GFU beglückwünschen den Leiter der Schadenabteilung, Hans-Joachim Morsch, der am 22.12.2011 von der IHK Saarland als Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung öffentlich bestellt und vereidigt wurde.

Die öffentliche Bestellung ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation und dient dem Zweck, Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Qualifikation und persönliche Integrität von der IHK als Körperschaft des öffentlichen Rechts und somit unabhängiger Stelle überprüft wurde.

Die gesamte GFU Gruppe wünscht Herrn Morsch, der bereits seit 2001 als KFZ-Sachverständiger für die GFU tätig ist, für die sich ergebenden neuen Aufgaben und Herausforderungen viel Erfolg.

Jahresrückblick 2011

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12. Januar 2012 | Alexander Gratz, Leiter IT-Services | Keine Kommentare

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Der Jahresrückblick 2011 der GFU ist ab sofort als PDF verfügbar:

http://gfu.com/pdf/jahr2011.pdf