Erster Lehrgang zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation
geschrieben am 16. Dezember 2008 von Wolfgang Gratz,
Fahrer, die gewerblich in der Personenbeförderung mit Bussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen tätig werden wollen, müssen, sofern sie die Fahrerlaubnis der Klasse D nach dem 09.09.2008 erworben haben, vor Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit eine Grundqualifikation erwerben, die durch eine erfolgreiche Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen ist.
Im Oktober - November 2008 haben bei der GFU Fahrlehrerausbildungsstätte und Fahrschulen GmbH drei Fahrerlaubnisbewerber eine entsprechende Fahrerlaubnis- und Grundqualifikationsausbildung abgeschlossen und die entsprechende - erste im Saarland durchgeführte - Prüfung bestanden.
Siehe auch: IHK-Meldung
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