Fahrschule | GFU-Blog

Fahrschule

Fahrtraining für Zivildienstleistende

geschrieben am 10. November 2009 von Alexander Gratz, Projektleitung GFU-Blog

Zivildienstleistende gehören in der Regel zur Gruppe der Fahranfänger, bei denen das Unfallrisiko überdurchschnittlich hoch ist. Aus diesem Grund müssen Zivildienstleistende, die überwiegend in Tätigkeitsfeldern beschäftigt sind, zu denen das Führen eines Kraftfahrzeugs gehört, ab dem 1. Oktober 2009 ein besonderes Fahrtraining von fünf Stunden absolvieren. Dies betrifft Zivildienstleistende der Tätigkeitsgruppen 07, 08, 11, 19, 45 oder die in Tätigkeitsfeldern wie “Essen auf Rädern”, im Behindertenfahrdienst oder anderen Personentransporten eingesetzt werden. Dadurch soll der Verantwortung, die Zivildienstleistenden mit dem Fahrtraining übertragen wird, Rechnung getragen werden.

Die Zivildienstleistenden werden hierdurch befähigt, die Grenzen von Fahrer und Fahrzeug in der Praxis zu erkennen und damit umzugehen. In praktischen Übungen vertieft der Teilnehmer, wie er sich bei Kurvenfahrten und Spurwechsel korrekt verhält oder wie er in Gefahrensituationen richtig bremst. Die theoretische Schulung umfasst vorbereitete Fachgespräche mit anschließender Diskussion. In der praktischen Schulung erfolgen eine Einweisung am Fahrzeug selbst sowie Fahrübungen und eine begleitende Übungsfahrt.

Die GFU will mit ihrem Fahrtraining die Teilnehmer zu einem gewissenhaften, eigenverantwortlichen und materialschonenden Umgang mit den ihnen anvertrauten Fahrzeugen motivieren. Als Ausbilder stehen Fahrlehrer mit langjähriger Berufserfahrung zur Verfügung.

Weitere Informationen über die Fahrtrainings finden Sie auf unserer Homepage.

Erster Lehrgang zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation

geschrieben am 16. Dezember 2008 von Wolfgang Gratz,

img_5212.jpgFahrer, die gewerblich in der Personenbeförderung mit Bussen mit mehr als acht Fahrgastplätzen tätig werden wollen, müssen, sofern sie die Fahrerlaubnis der Klasse D nach dem 09.09.2008 erworben haben, vor Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit eine Grundqualifikation erwerben, die durch eine erfolgreiche Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen ist.

Im Oktober - November 2008 haben bei der GFU Fahrlehrerausbildungsstätte und Fahrschulen GmbH drei Fahrerlaubnisbewerber eine entsprechende Fahrerlaubnis- und Grundqualifikationsausbildung abgeschlossen und die entsprechende - erste im Saarland durchgeführte - Prüfung bestanden.

Siehe auch: IHK-Meldung

Auf unserer Homepage finden Sie weitere Informationen zum neuen Gesetz sowie aktuelle Termine.