Weiterbildung zum Kfz-Sachverständigen für Schäden und Bewertung

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28. Januar 2013 | Dipl. Bankbetriebswirtin (Bankcolleg) Cathrin Rittmeister, Social Media Marketing | Keine Kommentare

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In der Zeit vom 21.03. bis 29.03.2013 bieten wir in der GFU Schulungsstätte in Schwalbach eine Weiterbildung zum Kfz-Sachverständigen für Schäden und Bewertung an. Die Weiterbildung kann beim berufsbegleitenden Studiengang Maschinenbau / KFZ-Sachverständigenwesen Bachelor of Engineering studien– und gebührenverkürzend angerechnet werden!

Ansprechpartner sind Frau Christel Philippi und Herr Harald Löw in Schwalbach: 06831 / 953 200

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage.

 

Wieder neue Studienanfänger an der SRH Hochschule Heidelberg

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29. November 2012 | Dipl.-Ing. (FH) Georg Hartmann, Vorstand GFU AG | Keine Kommentare

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Zum Wintersemester 2012 hat mit der Einschreibung weiterer neuer Studentenplanungsgemäß die zweite Kohorte des berufsbegleitend stattfindenden Maschinenbau-Studiums mit Studienschwerpunkt Kfz-Sachverständigenwesen, welches von der SRH Hochschule Heidelberg in Kooperation mit der GFU angeboten wird, begonnen.

Die Studenten, die vergangenes Jahr begonnen haben, studieren zwischenzeitlich erfolgreich im vierten Studientrimester und haben vor dem Hintergrund der Freiheit der Lehre” Studieninhalte aus späteren Semestern vorgezogen und bereits die angebotene Sachverständigenausbildung der GFU für den Bereich Schaden und Bewertung mit Erfolg vor einer unabhängigen Prüfungskommission abgeschlossen.

Weiterbildungspflichten für Berufskraftfahrer

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27. April 2012 | Ass. jur. Wolfgang Gratz, Geschäftsführer GFU Verkehrsmesstechnik Unfallanalytik Akademie für Bildung und Beratung GmbH | 1 Kommentar

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Gewerblichen Fahrern drohen bei Nichtbeachtung empfindliche Bußgelder

 Die ständige Weiterbildung von Mitarbeitern, die gewerbliche Fahrten durchführen, ist nicht nur eine betriebliche Notwendigkeit, sondern auch eine echte Pflicht. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2003/59/EG,  die in Deutschland durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) in nationales Recht umgesetzt wurde.

Das Gesetz verpflichtet u.a. alle Kraftfahrer, die gewerblich Fahrzeuge führen, für die eine  Fahrerlaubnis der  Klassen  C1/C1E, C/CE (LKW) bzw. D1/D1E, D/DE (Bus) erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis vor dem  10.09. 2009 bzw. 10.09.2008 erworben haben, zu regelmäßigen  Weiterbildungen. Der Nachweis, dass die Weiterbildung  wahrgenommen wurde, erfolgt durch die Eintragung der Kennzahl „95“ im Führerschein (siehe Fotoabbildung). Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre erfolgen, umfasst insgesamt 35 Zeitstunden und  wird meist in 5 Modulen zu 7  Zeitstunden  angeboten. Die erste Weiterbildung muss bis zum 09.09.2014  (LKW) bzw. 09.09.2013 (Bus) abgeschlossen sein.

Bei Verstößen gegen die Weiterbildungspflicht bzw. wenn von einem Fahrer gewerbliche Fahrten ohne entsprechende Weiterbildung durchgeführt oder vom Unternehmer angeordnet werden, sieht § 9 BKrFQG Geldbußen bis zu 20.000 Euro (Unternehmer) bzw. 5.000 Euro (Mitarbeiter/Fahrer) vor. Nach  dem  Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum BKrFQG muss der Unternehmer je Arbeitsschicht bei Fahrlässigkeit mit Bußgeldern in Höhe 200 Euro bei Fahrlässigkeit und 400 Euro bei Vorsatz rechnen, beim Mitarbeiter gelten Beträge in Höhe von 50 bzw. 100 Euro je Arbeitsschicht.

Dies alles – und das ist bei vielen Fahrern und in vielen Unternehmen unbekannt – gilt auch, wenn Fahrer mit dem „alten“ Führerschein der Klasse 3 Klein-LKW bis 7,5t gewerblich fahren. Die Weiterbildungspflicht  gilt nämlich für alle gewerblichen Fahrer, die Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zulässigem Gesamtgewicht führen.

Die Weiterbildungsmaßnahmen werden für Unternehmen, die mindestens ein mautpflichtiges Fahrzeug in ihrem Fuhrpark aufweisen, vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit bis zu 70% der Kosten gefördert.

Diesen Artikel finden Sie auch im aktuellen GewerbeReport 1/2012, S. 21.

Weiterbildung zum Kfz-Sachverständigen in Berlin beendet

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25. September 2011 | Christel Philippi, Seminarplanung | Keine Kommentare

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Erstmalig fand in unserer Schulungsstätte in Berlin die Weiterbildung zum Kfz-Sachverständigen für Schäden und Bewertung vom 28.03. – 23.09.2011 statt.

Harald Löw, Geschäftsführer der GFU Verkehrsmesstechnik Unfallanalytik Akademie für Bildung und Beratung GmbH  und die Mitglieder des Prüfungsausschusses, Steffen Wasner, Manager / Technical & Repair Management Unit des Toyota-Versicherungsdienstes,  Hans-Joachim Morsch, Leiter der Schadenabteilung der GFU und Wolfgang Malpricht, Qualitätsmanager und Lehrbeauftragter für das KFZ-Sachverständigenwesen gratulierten den Teilnehmern zur bestandenen Prüfung.

Start des nächsten Lehrganges ist am 15.03.2012. Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage.

Berufsbegleitender Bachelor-Studiengang Maschinenbau / Kfz-Sachverständigenwesen

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22. April 2011 | Ass. jur. Wolfgang Gratz, Geschäftsführer GFU Verkehrsmesstechnik Unfallanalytik Akademie für Bildung und Beratung GmbH | Keine Kommentare

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Die Kooperation zwischen der GFU Akademie für Bildung und Beratung GmbH und der SRH Hochschule Heidelberg fördert neuen berufsbegleitenden Studiengang zu Tage – den Bachelor of Engineering im Bereich Maschinenbau / Kfz-Sachverständigenwesen.

Die GFU Akademie für Bildung und Beratung GmbH, eine Tochter der GFU Gesellschaft für Unfall- und Schadenforschung AG mit Sitz im saarländischen Schwalbach unterstreicht mit dieser Zusammenarbeit ihren Anspruch, Bildungsangebote auf hohem Niveau zu präsentieren.

Hintergrund der Kooperation mit einer der ältesten und bundesweit größten privaten Hochschulen bei diesem neuen praxisnahen Studiengang ist die Tatsache, dass die Anforderungen an den Kfz-Sachverständigen sich im Gleichschritt mit der technischen Weiterentwicklung der Kraftfahrzeuge am Markt in den letzten Jahren verändert haben. Gerichtliche und außergerichtliche Gutachtenaufträge werden immer anspruchsvoller. Das Anforderungsprofil an den Sachverständigen im Hinblick auf zunehmend komplexe technische Zusammenhänge und die vielfältigen Aufgabenstellungen der Auftraggeber des Sachverständigen erfordern zukünftig analytisch geschulte und wissenschaftlich arbeitende Fachkräfte.

Der neu entwickelte Studiengang basiert auf dem Maschinenbaustudium, deckt jedoch zusätzlich sachverständigenspezifische Inhalte ab, wie beispielsweise Kenntnisse des materiellen Rechts, des Straf- und Zivilprozessrechts, der Spurenkunde sowie der Erstellung von Gutachten. Letztere werden in den Veranstaltungen der Kfz-Sachverständigenbasisausbildung vermittelt.

Der Abschluss Bachelor of Engineering  berechtigt auch zur Aufnahme einer Ausbildung zum Prüfingenieur gemäß § 29 StVZO.

Dieses neu konzipierte berufs- und beschäftigungsbegleitende Studium bietet vor allem berufstätigen Meistern und Technikern, deren Abschlüsse zum Hochschulzugang berechtigen, eine einmalige Chance, ihr berufliches Spektrum zu erweitern.

Die Regelstudiendauer für den Bachelor of Engineering im Bereich Maschinenbau / Kfz-Sachverständigenwesen beträgt 14 Trimester, das entspricht 56 Monaten. Besonders für bereits berufstätige Kfz-Sachverständige ist der Studiengang von großem Interesse, denn deren Kfz-Sachverständigenausbildung und -tätigkeit kann anerkannt werden, wodurch sich eine Reduzierung der zeitlichen und finanziellen Belastung ergibt.

Bei vollständiger Anerkennung der Kfz-Sachverständigenausbildung reduziert sich die Studiendauer um vier Trimester (16 Monate) auf 10 Trimester. Der Studienbeginn ist jederzeit möglich.

Links zu weiteren Informationen und zur direkten Bewerbung oder dem Zulassungsantrag finden Sie auf unserer Homepage.

Weitergehende Fragen werden gerne unter den Telefonnummern +49 6221 88 2492 (SRH Hochschule Heidelberg) oder +49 6831 953 200 (GFU Akademie für Bildung und Beratung GmbH) beantwortet.